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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol
1.1. Nachstehende Allgemeine Verkaufsbedingungen (kurz: „Bedingungen“) gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen (beides kurz: „Leistungen“) von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL gegenüber Dritten (kurz: „Abnehmer“). OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL schließt Verträge über Leistungen mit ihren Abnehmern – auch ohne Bezugnahme im Einzelfall – ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, soferne nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Abnehmern. Durch Abschluss eines Vertrages anerkennt der Abnehmer ausdrücklich die Gültigkeit dieser Bedingungen auch für alle künftigen Vertragsabschlüsse.
1.2. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, dies auch, wenn sie diesen Bedingungen nicht widersprechen oder wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, außer sie wurden von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL ausdrücklich schriftlich anerkannt; auch Erfüllungshandlungen oder Stillschweigen seitens OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL führen nicht zur Anerkennung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers.
1.3. Von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen oder Zusagen können nur schriftlich und auch nur für den jeweiligen Einzelfall vereinbart werden. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Mündliche Erklärungen sind nur insofern wirksam, als sie von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL firmenmäßig oder durch einen bevollmächtigten Vertreter schriftlich bestätigt werden.
1.5. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL zurechenbare Personen ohne schriftliche Bevollmächtigung nicht berechtigt sind, Erklärungen abzugeben, die von diesen Bedingungen oder sonstigen Erklärungen von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL abweichen.
1.6. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Bedingungen insoweit, als sie nicht zwingendem Recht widersprechen.
2.1. Angebote von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL sind freibleibend und mit 7 Tagen befristet und daher auch nach Einlangen der Stellungnahme des Abnehmers hierzu für OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL abänderbar oder widerrufbar.
2.2. Alle Angaben in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind ebenfalls unverbindlich. Angebote von Abnehmern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Annahme durch OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL mittels schriftlicher Erklärung.technische, farbliche, formmäßige Änderungen oder Abweichungen von Vorgaben aller Art sind vom Abnehmer ohne Anspruch auf Preisänderung zu akzeptieren, sofern sie dem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen.
2.3. Verträge zwischen OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL und ihren Abnehmern gelten unabhängig von der Erteilung allfälliger behördlicher Genehmigungen. Die Einholung solcher Genehmigungen ist – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – Angelegenheit der Vertragspartner. Sollte OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL im Auftrag des Abnehmers solche Genehmigungen einholen, so kann sie zusätzlich ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen. Sollten zur Erlangung einer Genehmigung Abänderungen des ursprünglichen Auftrages notwendig sein, so gelten die entsprechenden Änderungen als vereinbart.
2.4. Alle von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL genannten Entgelte verstehen sich, sofern nicht schriftlich anderes vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und ab dem jeweiligen Sitz von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL; sie beinhalten keine Kosten für Verpackung, Montage oder Aufstellung, insbesondere auch nicht die Kosten niederspannungsseitiger Installationen und verstehen sich die Preise auch ohne Gestellung eines allenfalls notwendigen Montagegerüstes oder Hebezeuges. Insbesondere sind auch allenfalls anfallende Maurer-, Verputz-, Stemm- und Dachdeckerarbeiten sowie das Einholen von Genehmigungen – welcher Art auch immer – nicht im Preis enthalten. Die amtliche Gebühr für eine Genehmigung trägt in jedem Fall der Abnehmer. Wird eine Genehmigung endgültig versagt, kann OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL alle seine bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten dem Abnehmer in Rechnung stellen.
2.5. In Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Abnehmer oder von diesem zurechenbaren Personen zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzliche Arbeitsleistungen erforderlich werden. Sämtliche hier durch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Abnehmers.
2.6. Sollte OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anweisungen gehalten sein, ab- oder ausgebaute Teile zu entsorgen, so hat der Abnehmer die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2.7. Die Verpackung wird dem Abnehmer zum Selbstkostenpreis verrechnet; nach Zahlung geht sie in das Eigentum des Abnehmers über.
2.8. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse sowie anderer für die Kalkulation relevanter Kosten oder zur Leistungserstellung notwendiger Kosten (Material, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Transport, etc.) verändern, so ist OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL berechtigt, die Preise entsprechend angemessen anzupassen.
2.9. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Anbot von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL übernommen oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL hiefür jenes Entgelt fordern, das ihrer aktuell gültigen Preisliste oder dem üblich verlangten Entgelt entspricht.
2.10. OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL erstellt für Aufträge, die aufgrund des Anbots eines Vertragspartners übernommen werden, eine Auftragsbestätigung. Allfällige Fehler oder Widersprüche zum Anbot des Vertragspartners sind von diesem unverzüglich nach Empfang der Auftragsbestätigung – spätestens jedoch binnen 5 Tagen ab Zugang – zu rügen; andernfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vom Vertragspartner genehmigt. Bei kurzfristigen Terminaufträgen hat eine Rüge sofort zu erfolgen.
2.11. Im Einzelfall gewährte Rabatte aller Art einschließlich Skonti begründen keinen Anspruch auf zukünftige Gewährung derselben.
3.1. Alle von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL stammenden unternehmerischen und technischen Unterlagen einschließlich aller Entwürfe und Visualisierungen sowie sämtliche Verkaufshilfen verbleiben in deren Eigentum und behält sich OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL ausdrücklich das Urheberrecht an diesen Unterlagen vor. Jede Verbreitung und Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL. Verkaufshilfen dürfen nur zur Vermarktung von Produkten der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL verwendet werden. Eine Verwendung zu Ausschreibungszwecken ist ausdrücklich untersagt.
3.2. Es steht OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL frei, solche Unterlagen oder Verkaufshilfen jederzeit ohne Angabe von Gründen auf Kosten des Vertragspartners zurückzufordern.
3.3. Soweit Urheberrechte am Werk entstanden sind, stehen diese OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL zu. Dem Abnehmer wird das Recht zur Nutzung des Werkes zu Werbezwecken übertragen. Die Übertragung des Nutzungsrechtes erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des gesamten Entgelts für die Leistung durch den Abnehmer. Eine spezielle Vergütung für das Nutzungsrecht wird bei alleiniger Benützung durch den Abnehmer nicht erhoben. Eine Weitergabe des Nutzungsrechtes an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL.
4.1. Erfüllungsort für sämtliche von der Lichthaus Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol – Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol und ihren Abnehmern zu erfüllenden Verpflichtungen ist Innsbruck; Erfüllungsort für sämtliche von der Neon Kunst Licht Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol – Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol und ihren Abnehmern zu erfüllenden Verpflichtungen ist München.
4.2. Die Gefahr für (Teil-)Leistungen geht in jedem Fall jeweils dann auf den Abnehmer über, wenn die Ware das Lager von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL oder des von ihr mit der Erfüllung beauftragten Dritten verlässt; wurde die Abholung der Ware bei OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL vereinbart, geht die Gefahr bereits mit termingerechter Bereitstellung im Lager von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL auf den Abnehmer über.
4.3. Ein Liefertermin oder eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.
4.4. OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL ist berechtigt, bei Nichtverfügbarkeit einer vereinbarten Ware seiner Verpflichtung durch Lieferung einer vergleichbaren – wenn auch in Design und Oberflächengestaltung nicht notwendigerweise gleichen – Ware nachzukommen; der Abnehmer hat eine solche Ware anzunehmen.
4.5. OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL ist berechtigt, Teilleistungen durchzuführen und darüber Teilrechnungen zu legen.
4.6. Verzögert sich eine Leistung durch einen von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL unverschuldeten Umstand, verlängert sich die Leistungszeit auch ohne gesonderte Erklärungen angemessen, ohne dass OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL Rechtsfolgen welcher Art auch immer zu verantworten hat; dies selbst, wenn OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL ihrerseits bereits mit anderen Verpflichtungen in Verzug ist. Bei unangemessener Erschwerung der Leistungserbringung ist OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.7. Bei verschuldetem Verzug der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL kann der Abnehmer nach Ablauf einer schriftlich – unter Hinweis auf die Rechtsfolgen – gesetzten Frist von mindestens sechs Wochen Erfüllung verlangen oder den Rücktritt erklären. Ersatzansprüche des Abnehmers sind in einem solchen Fall – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
4.8. OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL kann jedenfalls – ohne für sich Verzugsfolgen auszulösen – ihre Leistungen vom Eingang bedungener Anzahlungen, von der Erfüllung aller übrigen Vertragspflichten sowie von der fristgerechten Zahlung auch anderer fälliger Forderungen, insbesondere Kaufpreisforderungen aus bereits erfolgten Leistungen, abhängig machen. Ergibt eine auch erst nach Vertragsabschluss durchgeführte Bonitätsprüfung hinsichtlich des Abnehmers ein negatives Ergebnis, kann OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL die Leistung jedenfalls von der gänzlichen Vorauszahlung oder Aushändigung einer geeigneten Bankgarantie im Original abhängig machen, ohne dass ihrerseits Verzug eintritt.
4.9. Soweit rechtlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche – dies jedoch jedenfalls im Falle einer leichten Fahrlässigkeit – aufgrund eines Verzuges auf Seiten der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL ausgeschlossen.
4.10. Bei Unmöglichkeit einer Leistung erlöschen alle vertraglichen Verpflichtungen. Ist die Unmöglichkeit – aber auch ein Liefer- bzw. Leistungsverzug – durch Nichtleistung oder verspätete Leistung eines Zulieferers von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL bedingt, steht dem Abnehmer kein Schadenersatzanspruch zu.
4.11. Von außen sichtbare Beschädigungen oder Fehlmengen gelieferter Waren sind durch den Empfänger bei der Übernahme bei sonstigem Rechtsverlust schriftlich festzustellen; die Annahme kann deshalb nicht verweigert werden.
4.12. Nimmt der Abnehmer die vertragsgemäße Leistung nicht am richtigen Ort oder zur richtigen Zeit an, kann OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL bei Gefahr im Verzug nach ihrer Wahl eine Einlagerung oder eine Verwertung „bestens“ auf Rechnung und Kosten des Abnehmers vornehmen, ohne selbst ersatzpflichtig zu werden. Der Kaufpreis ist trotz Annahmeverzugs nach Ablauf der Lieferfrist und etwaig eingeräumter Zahlungsfristen fällig.
5.1. Soferne der Vertrag nichts anderes vorsieht, sind bei NEU- bzw. ERSTKUNDEN 100 % des vom Abnehmer zu leistenden Entgelts als Anzahlung unverzüglich ab Erteilung des Auftrages zu bezahlen. Bestandskunden bezahlen abzugsfrei 50 % bei Auftragserteilung und die zweiten 50% am Tag der Fertigstellung – ein Skontoabzug ist – soferne nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unzulässig.
5.2. Zahlungen haben durch Überweisung auf ein Bankkonto der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL zu erfolgen. OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL kann Zahlungen – ungeachtet ihrer Widmung – nach freier Wahl auf offene Forderungen anrechnen.
5.3. Der Abnehmer darf mit seinen Forderungen nicht gegen Forderungen von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL aufrechnen.
5.4. Dem Abnehmer stehen – soferne dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen – keine Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte an Leistungen der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL zu.
5.5. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung durch den Abnehmer sind alle übrigen Forderungen auch ohne ausdrückliche Fälligstellung sofort fällig; Gleiches gilt für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers oder bei Vollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen.
5.6. Der Zahlungsverzug tritt ohne gesonderte Erklärung von selbst ein. Die Verzugszinsen betragen 12% p.a.; ein höherer Schade ist zu ersetzen.
5.7. Der Vertragspartner ist für den Fall des Verzuges verpflichtet, sämtliche der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL entstehenden Mahn- und Betreibungskosten einschließlich der Kosten eines Rechtsanwalts oder Inkassounternehmens sowie der Gerichtsgebühren, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
6.1. Bis zur vollständigen, vorbehaltslosen Zahlung aller Ansprüche der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL einschließlich aller Ansprüche auf Zinsen und Kosten sowie bis zur vollständigen Erfüllung aller sonstigen gegenwärtigen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen des Abnehmers gegenüber OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL bleiben gelieferte Waren im unbeschränkten Eigentum der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL. Der Abnehmer hat alle Handlungen zu setzen, die zur Begründung und Erhaltung des Eigentums von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL nötig sind, und hat über Aufforderung von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL dieser ohne Verzug eine Aufstellung aller noch bei ihm befindlichen Vorbehaltswaren zu übermitteln.
6.2. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und unter entsprechendem Hinweis an den jeweiligen Abnehmer ist grundsätzlich zulässig. Der Abnehmer ist verpflichtet der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL jede Weiterveräußerung von noch nicht bezahlter Ware sofort anzuzeigen. Der Abnehmer bietet bereits hiermit für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware unwiderruflich an, alle daraus entstehenden Forderungen an OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL zur Befriedigung zahlungshalber abzutreten. OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL kann dieses Abtretungsangebot jederzeit ohne zeitliche Begrenzung bei Kostentragung durch den Vertragspartner annehmen und ist zur Einziehung berechtigt.
6.3. Im Falle der Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme der gelieferten Vorbehaltsware ist der Vertragspartner auf seine Kosten zur Verständigung von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL und Wahrung deren Eigentums verpflichtet. Im Falle der
Nichtzahlung einer fälligen Forderung, der Zahlungseinstellung, der Exekution auf eine Vorbehaltsware oder seiner Insolvenzeröffnung hat der Abnehmer alle Vorbehaltswaren sofort an die OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL zurückzustellen; die Zurücknahme derselben ist ohne anders lautende schriftliche Erklärung nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. Wird die Vorbehaltsware von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL ausgesondert, so kann sie eine Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners vornehmen.
7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht nach dem Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt; für Mängel an elektrischen Geräten, Drehteilen sowie für bedruckte Folien beträgt sie höchstens 6 (sechs) Monate. Für Leuchtmittel – ausgenommen mitgelieferte Neonkaltkathodenröhren und LED’s – und für poliertes und vergoldetes Messing besteht keine Gewährleistung. Ebenfalls besteht keine Gewährlistung für Spanntücher in Bezug auf deren fungizide Ausstattung. Im Gewährleistungsfall trifft OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL kein Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Entschädigungen welcher Art auch immer.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrenübergang zu laufen. Wurde eine gemeinsame Abnahme der Ware vereinbart, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme der Ware. Erfolgt jedoch nicht spätestens 5 (fünf) Tage nach Gefahrenübergang die gemeinsame Abnahme, so beginnt die Gewährleistungsfrist bereits mit Gefahrenübergang.
7.3. Mängel oder das Fehlen von Teilen sind unbeschadet Punkt 4.11. binnen fünf Tagen bei OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL nachweislich einlangend schriftlich – unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung – zu rügen; andernfalls gilt die Ware als vorbehaltslos und mangelfrei übernommen. Diese Frist gilt bei offenen Mängeln ab Beginn der Gewährleistungsfrist und bei verdeckten ab Entdecken.
7.4. Die von einem Mangel rechtswirksam verständigte OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL kann ihrer Gewährleistungspflicht nach ihrer Wahl wie folgt nachkommen:
7.4.1. Nachtrag des Fehlenden;
7.4.2. Nachbesserung der Ware an Ort und Stelle;
7.4.3. Aufforderung zur Rücksendung der mangelhaften Ware oder der mangelhaften Teile und Nachbesserung bei OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL oder an einem anderen von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL bezeichneten Ort;
7.4.4. Ersatz der mangelhaften Ware;
7.4.5. Ersatz der mangelhaften Teile der Ware.
7.5. Weitere Verpflichtungen treffen die OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL im Rahmen der Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – nicht; dies betrifft insbesondere die Übernahme von Transport-, Montage- und sämtliche Montagenebenkosten.
7.6. Der Nachtrag, die Nachbesserung oder der Ersatz ist von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL zumindest 8 (acht) Tage im Vorhinein bekannt zu geben. Ist der Vertragspartner – ohne den Termin zuvor beansprucht zu haben – aus von ihm zu vertretenden Gründen bei diesem nicht anwesend oder hat er durch eigenmächtiges Handeln diese Maßnahmen erschwert oder unmöglich gemacht, gilt dies als Verzicht auf die Gewährleistungsansprüche.
7.7. Die Gewährleistung von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL ist ausgeschlossen, wenn sich der Vertragspartner bei Aufstellung, Montage oder Verwendung der Ware nicht an die Anordnungen oder allfälligen Betriebsbedingungen von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL gehalten hat, der Mangel durch den Vertragspartner oder durch Dritte verursacht wurde oder diese Personen Manipulationen oder Reparaturen an der Ware oder an dem Werk vorgenommen haben.
7.8. Die Gewährleistung gilt weiters nur für Mängel, die unter Einhaltung der jeweiligen Betriebsbedingungen bei normalem Gebrauch auftreten. Verschleißteile (z.B. Leuchtmittel, elektrische Geräte, Drehteile, bedruckte Folien und Kunststoffteile) haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer, sodass die allfällige Gewährleistungsfrist durch diese jedenfalls begrenzt ist.
7.9. Mangels gesonderter Vereinbarung und soweit gesetzlich zulässig übernimmt OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL keine Gewährleistung für Umänderungen oder Umbauten alter sowie betriebsfremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren.
7.10. Farbänderungen oder Farbabweichungen des Endproduktes begründen keinen Gewährleistungsanspruch; bei Reparaturarbeiten gehört die Farbechtheit nicht zur vereinbarten Beschaffenheit und kann sie auch üblicherweise nicht erwartet werden.
7.11. Bei Streitigkeiten über das Bestehen oder den Umfang von Gewährleistungsansprüchen ist OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL berechtigt, die Ware oder das Werk durch einen Sachverständigen des Fachverbandes für Lichtwerbung (FVL) oder einen gerichtlich beeideten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Stellt sich heraus, dass der behauptete Anspruch des Vertragspartners auf Gewährleistung nicht besteht, so trägt der Vertragspartner die Kosten des Sachverständigen.
8.1. Im Falle des Schadenersatzes haftet OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ebenso ist der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Abnehmer ausgeschlossen.
8.2. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für Schäden ebenfalls auf das Zehnfache des Bruttofakturenbetrages der gelieferten, den Schaden verursachenden Ware beschränkt. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes haftet OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL sowie auch dessen Vor- und Zulieferer nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes erleidet.
8.3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung durch den Abnehmer ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
8.4. Der Abnehmer ist weiters verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen seinem Abnehmer zu überbinden und ihn über den sachkundigen Gebrauch aufzuklären.
Der Abnehmer hat seine Mitarbeiter und Abnehmer laufend über alle von OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL bereitgestellten Informationen und Anweisungen sowie über gesetzliche Vorschriften und behördliche Anordnungen in Kenntnis zu setzen. Der Vertragspartner hat alle diesbezüglichen Unterlagen, Urkunden und Nachweise mindestens zehn Jahre ab Inverkehrbringen oder Weitergabe der Waren aufzubewahren und auf Verlangen herauszugeben.
10.1. Für alle zwischen der Lichthaus Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol – Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol und ihrem Abnehmer abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechtes und denen des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) vereinbart.
10.2. Für alle zwischen der Neon Kunst Licht Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol – Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol und ihrem Abnehmer abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen deutschen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts und denen des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) vereinbart.
10.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser Bedingungen abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrag zwischen der Lichthaus Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol – Oliver Dostal Leuchtreklame Tirol. und ihrem Abnehmer wird das für Innsbruck jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.
10.4. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser Bedingungen abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrag zwischen der Neon Kunst Licht OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL und ihrem Abnehmer wird das für München jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.
10.5. OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL kann jedoch den Abnehmer auch an einem anderen gesetzlich zulässigen in- oder ausländischen Gerichtsstand belangen.
11.1. Im Zuge der EDV werden alle für die Geschäftsbeziehungen relevanten Daten der Abnehmer unter Bedachtnahme auf das Datenschutzgesetz gespeichert. OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL ist zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte berechtigt.
11.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.
12.1. Sollten aus welchen Gründen auch immer einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder geschlossener Einzelverträge unwirksam sein oder werden oder sollte eine Regelungslücke vorliegen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Geltung. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zum Füllen der Lücke eine solche wirksame, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht weitestgehend nahe kommt.
12.2. OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL kann ihre Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise einem Dritten übertragen; eine Übertragung durch den Abnehmer ist nur mit Zustimmung der OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL – OLIVER DOSTAL LEUCHTREKLAME TIROL zulässig.
12.3. Der Rechtsbehelf der Aufhebung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.
Inh.: Oliver Dostal
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Oliver +43 664 45 32 015
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